Hand aufs Herz: Wenn morgen ein Auftrag mit „FCA Köln“ auf deinem Tisch landet – weißt du auf Anhieb, wer den Lkw bestellt? Und bis wohin der Verkäufer für die Ware geradesteht? Falls du gerade zögerst: völlig normal, das geht fast jedem Azubi so, und manchem alten Hasen ehrlich gesagt auch. Dabei gehört die Lieferklausel FCA zu den Klauseln, die dir im Speditionsalltag ständig begegnen – bei Luftfracht, bei Containern, bei ganz normalen Lkw-Sendungen.
Und das Gute daran: Hinter den drei Buchstaben steckt ein einfacher Mechanismus, du musst nur wissen, wo du hingucken musst. Nämlich auf den Ort, der hinter der Klausel steht. Genau das nehmen wir uns jetzt vor – mit demselben Beispiel wie im Video: ein Absender in Köln, ein Empfänger in Chengdu, China.
FCA heißt frei Frachtführer – so weit reicht der Verkäufer
FCA steht für Free Carrier, auf gut Deutsch: frei Frachtführer. Im Klartext: Der Verkäufer bringt die Ware bis zu einem vereinbarten Punkt und übergibt sie dort dem Frachtführer, den der Käufer beauftragt hat. Bis zu diesem Punkt trägt der Verkäufer sämtliche Kosten und Risiken, und die Ausfuhrabfertigung erledigt er obendrauf – die Ware muss also fertig fürs Verlassen der EU am Übergabepunkt ankommen. Ab da ist der Käufer dran: Er organisiert den Hauptlauf und bezahlt ihn auch. Praktisch an FCA ist, dass die Klausel für jeden Verkehrsträger funktioniert – Lkw, Flugzeug, Bahn oder Schiff, alles erlaubt. Sie gehört zur F-Gruppe der Incoterms, und den kompletten Überblick über alle elf Klauseln findest du in meinem großen Beitrag zu den Incoterms 2020.
Du guckst lieber, statt zu lesen? Dann hier entlang – in drei Minuten zeichne ich dir Lieferklausel FCA im Video ans Whiteboard:
Ohne Ort läuft bei FCA gar nichts
Eine Sache vorweg, an der nicht zu rütteln ist: Hinter FCA gehört immer ein Ort. Immer. „FCA“ allein sagt nämlich überhaupt nichts aus – erst „FCA Köln“ oder „FCA Köln/Bonn Airport“ macht daraus eine brauchbare Vereinbarung. Und je genauer der Ort benannt ist, desto besser: Hat der Verkäufer drei Lagerhallen in Köln, hilft dir „FCA Köln“ im Ernstfall herzlich wenig weiter. Schreib also ruhig die Adresse dazu und die Fassung des Regelwerks gleich mit, etwa so: „FCA Köln, Poststraße 67, Incoterms 2020″. Das wirkt pingelig, ich weiß – aber an genau diesem Ort entscheidet sich später, wer für einen Schaden aufkommt.
Zwei Spielarten: beim Verkäufer oder am Flughafen
Jetzt kommt die Stelle, an der die IHK gerne genauer hinschaut, also pass kurz auf. FCA kennt zwei Fälle, und welcher gilt, hängt allein vom benannten Ort ab: Liegt der Übergabepunkt beim Verkäufer – in unserem Beispiel „FCA Köln“, direkt an seiner Rampe –, dann muss der Verkäufer die Ware auf den Lkw laden, den der Käufer geschickt hat, und erst wenn das Packstück oben ist, hat er geliefert. Liegt der Übergabepunkt woanders, etwa „FCA Köln/Bonn Airport“, dann fährt der Verkäufer die Ware dorthin und stellt sie auf seinem Fahrzeug entladebereit zur Verfügung – das Abladen ist dann nicht mehr sein Bier, sondern Sache des Käufers beziehungsweise seines Frachtführers. Klingt nach Kleinkram, macht in der Praxis aber Kilometer aus: Im ersten Fall endet die Verantwortung des Verkäufers an der eigenen Rampe, im zweiten erst bei der Übergabe an die Airline.
Das musst du dir merken: Bei FCA entscheidet der Ort hinter der Klausel, wann geliefert ist. Beim Verkäufer heißt es: geliefert, sobald verladen. An jedem anderen Ort heißt es: geliefert, sobald die Ware entladebereit bereitsteht.
Kosten und Gefahr wandern gemeinsam
FCA ist eine sogenannte Einpunktklausel: Kostenübergang und Gefahrenübergang liegen an ein und derselben Stelle, nämlich am benannten Ort. Das unterscheidet FCA von den Zweipunktklauseln CPT, CIP, CFR und CIF, bei denen der Verkäufer zwar den Hauptlauf bezahlt, das Risiko aber schon viel früher los ist.
Für dich als Prüfling ist das eine echte Erleichterung: Liest du FCA, suchst du genau einen Punkt, nicht zwei. Was FCA übrigens nicht regelt, ist die Versicherung – weder Verkäufer noch Käufer müssen eine abschließen. Wer die Ware absichern will, muss das selbst in die Hand nehmen; wie das geht, liest du in meinem Beitrag zur Transportversicherung.
Wer was schultert – die Aufgabenverteilung kompakt
Damit du beim Wiederholen nicht jedes Mal den ganzen Text durchforsten musst, hier die Übersicht:
| Aufgabe | Verkäufer | Käufer |
| Ware bereitstellen und verpacken | ✔ | – |
| Verladen, wenn der Ort beim Verkäufer liegt | ✔ | – |
| Entladen, wenn der Ort woanders liegt | – | ✔ |
| Ausfuhrabfertigung | ✔ | – |
| Beförderungsvertrag für den Hauptlauf | – | ✔ |
| Kosten ab dem Übergabepunkt | – | ✔ |
| Einfuhrabfertigung, Zölle, Einfuhrumsatzsteuer | – | ✔ |
| Transportversicherung | keine Pflicht | keine Pflicht |
Der Denkfehler, den ich in jedem Kurs mindestens einmal höre
„F-Klausel heißt doch: Der Käufer holt beim Verkäufer ab.“ Diesen Satz höre ich in fast jedem Kurs – und er stimmt eben nur halb. Richtig ist: Die F-Klauseln liegen früh in der Transportkette, in der Nähe des Verkäufers. Der Übergabepunkt muss aber nicht zwingend auf seinem Hof liegen, er kann genauso gut dort sein, wo der Hauptlauf startet – am Flughafen, am Containerterminal, am Umschlagplatz des Frachtführers. Unser Kölner Verkäufer trägt also unter Umständen bis zum Flughafen alle Kosten und Risiken, obwohl seine Halle nur ein paar Kilometer entfernt steht. Entscheidend bleibt der Ort hinter der Klausel – die Buchstaben allein verraten dir den Übergabepunkt noch nicht.
Wo dir FCA im Tagesgeschäft begegnet
In der Praxis taucht FCA vor allem dann auf, wenn der Käufer den Hauptlauf selbst steuern will, etwa weil er günstige Rahmenverträge mit einer Airline oder Reederei in der Schublade hat. Der Verkäufer packt, stellt bereit, macht die Ausfuhr – und damit ist sein Teil erledigt. Du als angehende Speditionskauffrau oder angehender Speditionskaufmann sitzt dabei oft auf der Käuferseite und organisierst die Abholung. Wichtig dabei: Der vereinbarte Übergabepunkt muss sich in den Transportpapieren wiederfinden, im CMR-Frachtbrief beim Straßentransport, im AWB bei der Luftfracht. Steht dort etwas anderes als im Kaufvertrag, gibt es im Schadenfall lange Gesichter.
Tipp für deine Prüfungsvorbereitung: Zeichne dir eine Linie vom Verkäufer zum Käufer und setze bei jeder Klausel ein Kreuz an den Übergabepunkt. Bei FCA setzt du genau ein Kreuz – dort, wo der benannte Ort liegt. Bei CPT und CIP setzt du zwei. Die Skizze hast du in dreißig Sekunden auf dem Konzeptpapier, und damit ist die halbe Incoterms-Aufgabe schon gelöst.

Musteraufgabe 1 – Welche Regelungen enthalten die Incoterms 2020?
Aufgabe: Welche Regelungen enthalten die INCOTERMS 2020?
Lösung: Die Incoterms 2020 regeln den Kosten- und Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer sowie sämtliche Verpflichtungen der Vertragspartner. Bei FCA fallen Kosten- und Gefahrenübergang an einem Punkt zusammen, nämlich am benannten Ort. Zu den Verpflichtungen gehört außerdem, dass der Verkäufer die Ausfuhrabfertigung übernimmt und der Käufer den Beförderungsvertrag für den Hauptlauf schließt.
Musteraufgabe 2 – Wo liegt der Gefahrenübergang?
Aufgabe: Ein Verkäufer in Köln liefert nach Chengdu. Bestimme den Gefahrenübergang, wenn a) „FCA Köln, Incoterms 2020″ und b) „FCA Köln/Bonn Airport, Incoterms 2020″ vereinbart wurde.
Lösung: a) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware auf das vom Käufer gestellte Fahrzeug verladen hat. b) Die Gefahr geht erst am Flughafen über, sobald der Verkäufer die Ware dort entladebereit dem Frachtführer beziehungsweise der Airline zur Verfügung stellt – das Entladen schuldet er nicht. In beiden Fällen trägt der Verkäufer bis zu diesem Punkt auch die Kosten einschließlich der Ausfuhrabfertigung.
Musteraufgabe 3 – Zweipunktklauseln und die Einordnung von FCA
Aufgabe: Welche Klauseln der Incoterms 2020 gehören zu den Zweipunktklauseln? Ordne FCA ein und begründe.
Lösung: Zweipunktklauseln sind CFR/CIF und CPT/CIP – bei ihnen liegen Kostenübergang und Gefahrenübergang an unterschiedlichen Stellen. FCA gehört nicht dazu: Kosten und Gefahr gehen am selben Punkt über, nämlich am benannten Ort der Übergabe an den Frachtführer. FCA ist damit eine Einpunktklausel.
Kurz zusammengefasst – und wie du weitermachst
Unterm Strich lässt sich FCA gut merken: Der Verkäufer liefert bis zum benannten Ort, trägt bis dahin Kosten und Gefahr und erledigt die Ausfuhr. Liegt der Ort bei ihm, lädt er auf; liegt er woanders, liefert er entladebereit an. Ab dem Übergabepunkt übernimmt der Käufer und kümmert sich um den Hauptlauf. Wenn du das verinnerlicht hast, kann dir bei FCA in der Prüfung ehrlich gesagt nicht mehr viel passieren.
Und falls du beim Üben merkst, dass noch mehr Themen wackeln als nur die Incoterms: In LOQfusion trainierst du alle drei Prüfungsfächer online, mit genau den Aufgabentypen, die dir die IHK vorsetzt.
Wer die Incoterms dagegen fürs Tagesgeschäft vertiefen will – im Verkauf, in der Disposition oder in der Sachbearbeitung –, ist in meinem Incoterms-2020-Workshop richtig.
Good luck!
